Schreiben von Uwe Bodusch – Teilnahme erwünscht!

Liebe Mitglieder,

liebe Eltern der Schwimmlernkurse,

die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die vom 31.05.2021 bis zum 13.06.2021 gilt, wurde am gestrigen Tage veröffentlicht.

Nachdem in der aktuell noch bis zum 30.05.2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung das Schwimmtraining in den Schwimmhallen erlaubt gewesen wäre, hat die Politik es nun geschafft, den Schwimmsport ganz aus der Verordnung zu verbannen.

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